Rechtslage · Schweiz · Risiko 1/3
Datenlöschung verlangen per KI-Agent: Rechtslage in der Schweiz
Ein Löschungs-Mandat bevollmächtigt einen KI-Agenten, bei Unternehmen die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen (Art. 17 DSGVO, revDSG). Der Agent stellt die Anträge formgerecht, verfolgt Fristen und dokumentiert jede Antwort in der Beweiskette.
Rechtsgrundlage (Schweiz)
In der Schweiz richtet sich die Vollmacht nach OR Art. 32 ff. (Stellvertretung); der Widerruf ist jederzeit möglich (Art. 34 OR).
Allgemein gilt: Wer in fremdem Namen mit Ermächtigung handelt, verpflichtet die vertretene Person direkt (Art. 32 Abs. 1 OR). Die Norm fragt nach Ermächtigung und Erkennbarkeit des Vertretungsverhältnisses — beides liefert das Mandat maschinell: den Umfang als geprüfte Constraints, die Erkennbarkeit als signierte Presentation.
Empfohlene Grenzen
Optional: Liste der Dienste; sonst bewusst weit zulässig.
Typische Risiken
- Löschungen sind endgültig — Dienste mit erhaltenswerten Daten ausnehmen.
Beweis im Streitfall
Die Schweizer ZPO kennt die freie Beweiswürdigung (Art. 157 ZPO): Elektronische Evidenz überzeugt durch Integrität, nicht durch Form. Eine hash-verkettete, append-only Beweiskette mit täglich qualifiziert gezeitstempelter Wurzel (ZertES/eIDAS-äquivalent) gibt dem Gericht, was es würdigen kann — Lückenlosigkeit, Unveränderbarkeit, Zuordenbarkeit.
Häufige Fragen
Wie weise ich nach, dass mein Agent Datenlöschung verlangen durfte?
Über das Mandat selbst: Es ist kryptografisch signiert, an Ihre Identität gebunden und wird bei jeder Handlung verifiziert. Mandat, Prüfung und Ergebnis liegen hash-verkettet im Evidence Vault — exportierbar für Revision und Gericht.
Was passiert, wenn ich das Mandat widerrufe?
Der Widerruf wirkt global in unter einer Sekunde. Jede weitere Verifikation wird mit dem Code MD-201 abgelehnt; bereits abgeschlossene Handlungen bleiben in der Beweiskette dokumentiert.