Rechtslage · Österreich · Risiko 1/3
Datenlöschung verlangen per KI-Agent: Rechtslage in Österreich
Ein Löschungs-Mandat bevollmächtigt einen KI-Agenten, bei Unternehmen die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen (Art. 17 DSGVO, revDSG). Der Agent stellt die Anträge formgerecht, verfolgt Fristen und dokumentiert jede Antwort in der Beweiskette.
Rechtsgrundlage (Österreich)
In Österreich folgt die Bevollmächtigung §§ 1002 ff. ABGB; der Umfang bestimmt sich nach dem erteilten Auftrag, ein Widerruf ist jederzeit zulässig.
Allgemein gilt: Wer ein Geschäft im Namen eines anderen zur Besorgung übernimmt, handelt im Rahmen der erteilten Macht. Das Mandat ist die maschinenlesbare Fassung dieses Vertrags: Auftrag (scope), Grenzen (constraints) und Laufzeit in einem prüfbaren Artefakt.
Empfohlene Grenzen
Optional: Liste der Dienste; sonst bewusst weit zulässig.
Typische Risiken
- Löschungen sind endgültig — Dienste mit erhaltenswerten Daten ausnehmen.
Beweis im Streitfall
Auch Österreich kennt die freie Beweiswürdigung (§ 272 ZPO); eIDAS gilt unmittelbar, qualifizierte Zeitstempel tragen die Art.-41-Vermutung. Die hash-verkettete Evidence mit qualifizierter Wurzel-Verankerung erfüllt zugleich die Dokumentationserwartung der Verwaltungspraxis — relevant für gov.*-Aktionen gegenüber Behörden.
Häufige Fragen
Wie weise ich nach, dass mein Agent Datenlöschung verlangen durfte?
Über das Mandat selbst: Es ist kryptografisch signiert, an Ihre Identität gebunden und wird bei jeder Handlung verifiziert. Mandat, Prüfung und Ergebnis liegen hash-verkettet im Evidence Vault — exportierbar für Revision und Gericht.
Was passiert, wenn ich das Mandat widerrufe?
Der Widerruf wirkt global in unter einer Sekunde. Jede weitere Verifikation wird mit dem Code MD-201 abgelehnt; bereits abgeschlossene Handlungen bleiben in der Beweiskette dokumentiert.