Rechtslage · DACH
Drei Rechtsordnungen, eine Antwort: Die Vollmacht trägt
Stellvertretung ist im DACH-Raum seit über einem Jahrhundert kodifiziert — und technologieneutral. Was Agenten brauchten, war nie neues Recht, sondern ein Beweisformat, das dem bestehenden genügt. Hier die Profile im Detail:
Schweiz
Agenten-Vollmachten nach Schweizer Recht
Die Schweiz bietet der Agenten-Vollmacht das klarste Fundament im DACH-Raum: Die Stellvertretung nach OR Art. 32 ff. ist technologieneutral, der Widerruf jederzeit möglich (Art. 34 OR), und mit der E-ID ab 1. Dezember 2026 erhält die Identitäts-Wurzel staatlichen Rang — auf demselben technischen Stack, den das Open Mandate Protocol nutzt.
Deutschland
Agenten-Vollmachten nach deutschem Recht
Deutschland verlangt für die Agenten-Vollmacht dogmatische Präzision: §§ 164 ff. BGB regeln Stellvertretung, die Computererklärung ist anerkannt, und die Zurechnungsfrage entscheidet sich am dokumentierten Spielraum des Systems — genau das, was strukturierte Constraints leisten. Mit der EUDI-Pflicht (Frist 24. Dezember 2026) und der deutschen Staats-Wallet ab 2. Januar 2027 wird die Identitäts-Wurzel reguliert verfügbar.
Österreich
Agenten-Vollmachten nach österreichischem Recht
Österreich regelt die Bevollmächtigung im ABGB (§§ 1002 ff.): Der Bevollmächtigungsvertrag verbindet Auftrag und Vollmacht, der Umfang bestimmt sich nach der Natur des Geschäfts (§ 1029 ABGB), und der Widerruf ist jederzeit zulässig. Für Agenten heisst das: Die Gattungsvollmacht mit klaren Grenzen ist der natürliche Rahmen — und ID Austria liefert schon heute eine staatliche Identitäts-Basis.
Hinweis: Diese Seiten erläutern die Rechtslage allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Vorlagentexte durchlaufen juristisches Review; die Verantwortung für gesetzte Grenzen liegt bei der mandatsgebenden Person.