MANDACT

Rechtslage · Österreich

Agenten-Vollmachten nach österreichischem Recht

Österreich regelt die Bevollmächtigung im ABGB (§§ 1002 ff.): Der Bevollmächtigungsvertrag verbindet Auftrag und Vollmacht, der Umfang bestimmt sich nach der Natur des Geschäfts (§ 1029 ABGB), und der Widerruf ist jederzeit zulässig. Für Agenten heisst das: Die Gattungsvollmacht mit klaren Grenzen ist der natürliche Rahmen — und ID Austria liefert schon heute eine staatliche Identitäts-Basis.

Rechtsgrundlagen

Bevollmächtigungsvertrag (§§ 1002 ff. ABGB)

Wer ein Geschäft im Namen eines anderen zur Besorgung übernimmt, handelt im Rahmen der erteilten Macht. Das Mandat ist die maschinenlesbare Fassung dieses Vertrags: Auftrag (scope), Grenzen (constraints) und Laufzeit in einem prüfbaren Artefakt.

Umfang der Vollmacht (§ 1029 ABGB)

Die Vollmacht zu einem Geschäft umfasst das, was die Natur des Geschäfts erfordert. Aktions-Taxonomie und Vorlagen präzisieren diese Natur je Geschäftstyp — der Streit über den stillschweigenden Umfang weicht der expliziten Grenze.

Gattungs- vs. Einzelvollmacht (§ 1008 ABGB)

Bestimmte Geschäftsarten verlangen besondere, auf die Gattung lautende Vollmachten. Die OMP-Wildcards spiegeln das: Scope-Erweiterungen nur auf Gattungsebene (etwa subscription.cancel.*), nie global — die gesetzliche Stufung als Schema-Regel.

Widerruf und Erlöschen (§§ 1020 ff. ABGB)

Der Machtgeber kann die Vollmacht jederzeit widerrufen. Der Kill Switch vollzieht § 1020 in Echtzeit; das Erlöschen wird über den Status-Endpoint für jede Akzeptanzstelle sofort sichtbar.

Beweis im Streitfall

Auch Österreich kennt die freie Beweiswürdigung (§ 272 ZPO); eIDAS gilt unmittelbar, qualifizierte Zeitstempel tragen die Art.-41-Vermutung. Die hash-verkettete Evidence mit qualifizierter Wurzel-Verankerung erfüllt zugleich die Dokumentationserwartung der Verwaltungspraxis — relevant für gov.*-Aktionen gegenüber Behörden.

Identitäts-Wurzel

Mit ID Austria verfügt Österreich bereits über eine etablierte staatliche E-ID; die EUDI-Wallet-Integration folgt dem EU-Fahrplan. Der Identitäts-Anker (ident_anchor: eudi) ist vorbereitet; Organisations-Anker bleibt die Firmenbuchnummer.

Österreichs ID-Austria-Verbreitung macht den Markt zum natürlichen Zweitstart nach der Schweiz: staatliche Identität existiert, die Vollmachts-Schicht fehlt — exakt die Mandact-Lücke.

Rechtslage je Aktionstyp (Österreich)