Rechtslage · Österreich
Agenten-Vollmachten nach österreichischem Recht
Österreich regelt die Bevollmächtigung im ABGB (§§ 1002 ff.): Der Bevollmächtigungsvertrag verbindet Auftrag und Vollmacht, der Umfang bestimmt sich nach der Natur des Geschäfts (§ 1029 ABGB), und der Widerruf ist jederzeit zulässig. Für Agenten heisst das: Die Gattungsvollmacht mit klaren Grenzen ist der natürliche Rahmen — und ID Austria liefert schon heute eine staatliche Identitäts-Basis.
Rechtsgrundlagen
Bevollmächtigungsvertrag (§§ 1002 ff. ABGB)
Wer ein Geschäft im Namen eines anderen zur Besorgung übernimmt, handelt im Rahmen der erteilten Macht. Das Mandat ist die maschinenlesbare Fassung dieses Vertrags: Auftrag (scope), Grenzen (constraints) und Laufzeit in einem prüfbaren Artefakt.
Umfang der Vollmacht (§ 1029 ABGB)
Die Vollmacht zu einem Geschäft umfasst das, was die Natur des Geschäfts erfordert. Aktions-Taxonomie und Vorlagen präzisieren diese Natur je Geschäftstyp — der Streit über den stillschweigenden Umfang weicht der expliziten Grenze.
Gattungs- vs. Einzelvollmacht (§ 1008 ABGB)
Bestimmte Geschäftsarten verlangen besondere, auf die Gattung lautende Vollmachten. Die OMP-Wildcards spiegeln das: Scope-Erweiterungen nur auf Gattungsebene (etwa subscription.cancel.*), nie global — die gesetzliche Stufung als Schema-Regel.
Widerruf und Erlöschen (§§ 1020 ff. ABGB)
Der Machtgeber kann die Vollmacht jederzeit widerrufen. Der Kill Switch vollzieht § 1020 in Echtzeit; das Erlöschen wird über den Status-Endpoint für jede Akzeptanzstelle sofort sichtbar.
Beweis im Streitfall
Auch Österreich kennt die freie Beweiswürdigung (§ 272 ZPO); eIDAS gilt unmittelbar, qualifizierte Zeitstempel tragen die Art.-41-Vermutung. Die hash-verkettete Evidence mit qualifizierter Wurzel-Verankerung erfüllt zugleich die Dokumentationserwartung der Verwaltungspraxis — relevant für gov.*-Aktionen gegenüber Behörden.
Identitäts-Wurzel
Mit ID Austria verfügt Österreich bereits über eine etablierte staatliche E-ID; die EUDI-Wallet-Integration folgt dem EU-Fahrplan. Der Identitäts-Anker (ident_anchor: eudi) ist vorbereitet; Organisations-Anker bleibt die Firmenbuchnummer.
Österreichs ID-Austria-Verbreitung macht den Markt zum natürlichen Zweitstart nach der Schweiz: staatliche Identität existiert, die Vollmachts-Schicht fehlt — exakt die Mandact-Lücke.