MANDACT

Rechtslage · Österreich · Risiko 2/3

Daten freigeben per KI-Agent: Rechtslage in Österreich

Ein Datenfreigabe-Mandat bevollmächtigt einen KI-Agenten, definierte Daten an definierte Empfänger weiterzugeben — etwa Adressdaten an einen Umzugsdienst. Es operationalisiert die Einwilligung nach DSGVO und revDSG: Der Widerruf des Mandats widerruft die Freigabe-Befugnis in Sekunden.

Rechtsgrundlage (Österreich)

In Österreich folgt die Bevollmächtigung §§ 1002 ff. ABGB; der Umfang bestimmt sich nach dem erteilten Auftrag, ein Widerruf ist jederzeit zulässig. Die DSGVO gilt unmittelbar; das Mandat dient als Einwilligungs-Nachweis.

Allgemein gilt: Wer ein Geschäft im Namen eines anderen zur Besorgung übernimmt, handelt im Rahmen der erteilten Macht. Das Mandat ist die maschinenlesbare Fassung dieses Vertrags: Auftrag (scope), Grenzen (constraints) und Laufzeit in einem prüfbaren Artefakt.

Empfohlene Grenzen

Datenkategorien eng definieren, Empfänger-Whitelist zwingend.

Typische Risiken

Beweis im Streitfall

Auch Österreich kennt die freie Beweiswürdigung (§ 272 ZPO); eIDAS gilt unmittelbar, qualifizierte Zeitstempel tragen die Art.-41-Vermutung. Die hash-verkettete Evidence mit qualifizierter Wurzel-Verankerung erfüllt zugleich die Dokumentationserwartung der Verwaltungspraxis — relevant für gov.*-Aktionen gegenüber Behörden.

Häufige Fragen

Wie weise ich nach, dass mein Agent Daten freigeben durfte?

Über das Mandat selbst: Es ist kryptografisch signiert, an Ihre Identität gebunden und wird bei jeder Handlung verifiziert. Mandat, Prüfung und Ergebnis liegen hash-verkettet im Evidence Vault — exportierbar für Revision und Gericht.

Was passiert, wenn ich das Mandat widerrufe?

Der Widerruf wirkt global in unter einer Sekunde. Jede weitere Verifikation wird mit dem Code MD-201 abgelehnt; bereits abgeschlossene Handlungen bleiben in der Beweiskette dokumentiert.