MANDACT

Rechtslage · Schweiz · Risiko 2/3

Daten freigeben per KI-Agent: Rechtslage in der Schweiz

Ein Datenfreigabe-Mandat bevollmächtigt einen KI-Agenten, definierte Daten an definierte Empfänger weiterzugeben — etwa Adressdaten an einen Umzugsdienst. Es operationalisiert die Einwilligung nach DSGVO und revDSG: Der Widerruf des Mandats widerruft die Freigabe-Befugnis in Sekunden.

Rechtsgrundlage (Schweiz)

In der Schweiz richtet sich die Vollmacht nach OR Art. 32 ff. (Stellvertretung); der Widerruf ist jederzeit möglich (Art. 34 OR). Datenschutzrechtlich gilt zusätzlich das revDSG: Die Freigabe braucht eine gültige Rechtsgrundlage.

Allgemein gilt: Wer in fremdem Namen mit Ermächtigung handelt, verpflichtet die vertretene Person direkt (Art. 32 Abs. 1 OR). Die Norm fragt nach Ermächtigung und Erkennbarkeit des Vertretungsverhältnisses — beides liefert das Mandat maschinell: den Umfang als geprüfte Constraints, die Erkennbarkeit als signierte Presentation.

Empfohlene Grenzen

Datenkategorien eng definieren, Empfänger-Whitelist zwingend.

Typische Risiken

Beweis im Streitfall

Die Schweizer ZPO kennt die freie Beweiswürdigung (Art. 157 ZPO): Elektronische Evidenz überzeugt durch Integrität, nicht durch Form. Eine hash-verkettete, append-only Beweiskette mit täglich qualifiziert gezeitstempelter Wurzel (ZertES/eIDAS-äquivalent) gibt dem Gericht, was es würdigen kann — Lückenlosigkeit, Unveränderbarkeit, Zuordenbarkeit.

Häufige Fragen

Wie weise ich nach, dass mein Agent Daten freigeben durfte?

Über das Mandat selbst: Es ist kryptografisch signiert, an Ihre Identität gebunden und wird bei jeder Handlung verifiziert. Mandat, Prüfung und Ergebnis liegen hash-verkettet im Evidence Vault — exportierbar für Revision und Gericht.

Was passiert, wenn ich das Mandat widerrufe?

Der Widerruf wirkt global in unter einer Sekunde. Jede weitere Verifikation wird mit dem Code MD-201 abgelehnt; bereits abgeschlossene Handlungen bleiben in der Beweiskette dokumentiert.