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Wissenshub · Pillar

eIDAS & E-ID

Die staatliche Identitäts-Wurzel: warum sie alles ändert und wie man sie anbindet.

Die Schweizer E-ID: Swiyu ab 1. Dezember 2026

Nach dem Volks-Ja vom September 2025 führt der Bund die E-ID per 1. Dezember 2026 ein: freiwillig, kostenlos, in der staatlich betriebenen Swiyu-App, mit Daten ausschliesslich auf dem Gerät und selektiver Offenlegung als Grundprinzip.

EUDI-Wallet: Fristen, Realität, Konsequenzen

Die eIDAS-2.0-Frist steht: Bis 24. Dezember 2026 muss jeder Mitgliedstaat mindestens eine zertifizierte Wallet anbieten — doch weniger als ein Drittel erfüllt aktuell den Readiness-Benchmark. Deutschland plant die staatliche Wallet für den 2. Januar 2027; die Akzeptanzpflicht regulierter Sektoren folgt bis November 2027.

LoA substantial vs. high: Vertrauensniveaus praktisch

eIDAS kennt Vertrauensniveaus (Level of Assurance): substantial und high unterscheiden, wie stark die Identität verifiziert wurde. Für Vollmachten ist das keine Formalie — es ist die Stellschraube, mit der Akzeptanzstellen ihr Risiko steuern.

Selektive Offenlegung: Datenschutz als Architektur

Selektive Offenlegung bedeutet: Der Agent legt bei jeder Handlung nur die Claims offen, die diese Handlung braucht — nicht die ganze Identität. SD-JWT macht das kryptografisch möglich; die E-ID macht es zum Standard; das Mandat macht es zur Pflicht.

Qualifizierte Zeitstempel: Beweiswert nach Art. 41 eIDAS

Ein qualifizierter elektronischer Zeitstempel geniesst die gesetzliche Vermutung der Richtigkeit des Datums und der Unversehrtheit der Daten (Art. 41 eIDAS) — die stärkste Beweisposition, die elektronische Evidenz erreichen kann.