OMP/1 · purchase.digital
Digitale Güter kaufen per KI-Agent
Risikostufe 2 · mittel
Ein Mandat für digitale Güter bevollmächtigt einen KI-Agenten zum Kauf von Software, Medien, Credits oder API-Kontingenten. Weil digitale Käufe sofort erfüllt werden und selten widerrufbar sind, empfiehlt sich ein enges Betragslimit pro Kauf und ein striktes Monatsbudget.
Beispiel in Alltagssprache
„Mein Agent darf API-Credits nachkaufen bis CHF 100 pro Kauf, maximal CHF 300 pro Monat.“
Empfohlene Grenzen
Enges Limit pro Kauf, Monatsbudget, Anbieter-Whitelist.
Worauf Sie achten sollten
Digitale Käufe sind meist vom Widerrufsrecht ausgenommen — Limits sind die einzige Bremse.
Rechtslage in Kürze
- Schweiz
- In der Schweiz richtet sich die Vollmacht nach OR Art. 32 ff. (Stellvertretung); der Widerruf ist jederzeit möglich (Art. 34 OR).
- Deutschland
- In Deutschland gelten §§ 164 ff. BGB: Der Agent handelt im Namen der vertretenen Person, soweit die Vollmacht reicht; sie ist grundsätzlich frei widerruflich (§ 168 BGB).
- Österreich
- In Österreich folgt die Bevollmächtigung §§ 1002 ff. ABGB; der Umfang bestimmt sich nach dem erteilten Auftrag, ein Widerruf ist jederzeit zulässig.
Kein Rechtsrat im Einzelfall; die ausstellbaren Vorlagen durchlaufen einen kanzleiseitigen Review.
Häufige Fragen
+Wie weise ich nach, dass mein Agent digitale Güter kaufen durfte?
Über das Mandat selbst: Es ist kryptografisch signiert, an Ihre Identität gebunden und wird bei jeder Handlung verifiziert. Mandat, Prüfung und Ergebnis liegen hash-verkettet im Evidence Vault — exportierbar für Revision und Gericht.
+Was passiert, wenn ich das Mandat widerrufe?
Der Widerruf wirkt global in unter einer Sekunde. Jede weitere Verifikation wird mit dem Code MD-201 abgelehnt; bereits abgeschlossene Handlungen bleiben in der Beweiskette dokumentiert.